AGB’s

AGB’s – Hirschaid Musicschool – Musikunterricht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eine Anmeldung kann jeden Monat erfolgen. Durch die Anmeldung wird man Mitglied der Chorjugend Hirschaid e.V. und ist an die gültige Satzung gebunden.

Der Ausbildungsbeitrag wird ab September monatlich und auf 12 Monate verteilt abgebucht. Bei einem Abbruch des Chor- oder Instrumentalunterrichts während des Schuljahres von Schülerseite, wird der Ausbildungsbeitrag (Instrumentalgruppen) bzw der Jahresbeitrag (Chor/Ensemble) für das ganze Schuljahr fällig. Bei Beginn des ersten Ausbildungs- bzw. Mitgliedsjahrs gibt es eine Probezeit von 3 Monaten nach Anmeldung, die monatlich von beiden Seiten gekündigt werden kann.

Die Ausbildungszeit in den Instrumentalabteilungen und die Mitgliedschaft in den Chören erlischt durch Abgabe einer schriftlichen Kündigung bei der Jugendleitung, mindestens 3 Monate vor Ende des Schuljahres, spätestens am 31.05. jeden Jahres . Ansonsten verlängert sie sich automatisch (ohne schriftliche Wiederanmeldung) um ein weiteres Schuljahr. Liegt am 01.06. jeden Jahres keine Austrittserklärung bzw. keine Kündigung der Mitgliedschaft vor und wird der Unterricht dennoch zum Schuljahresanfang nicht aufgenommen, wird der Ausbildungsbeitrag bis einschließlich Dezember des Jahres fällig. Danach erfolgt die Weiterführung als förderndes Mitglied. Die Fördermitgliedschaft erlischt durch Abgabe einer schriftlichen Kündigung mindestens 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres, spätestens am 30.09. jeden Jahres bei der Jugendleitung. Konzerte und öffentliche Auftritte gehören zu den Aufgaben und Verpflichtungen der aktiven Mitglieder der Chorjugend Hirschaid e.V.

Unterrichtsversäumnisse begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Ausbildungsbeiträge. Bei Erkrankung des Schülers auf die Dauer von drei und mehr zusammenhängenden Unterrichtswochen kann der entsprechende Ausbildungsbeitrag auf schriftlichen Antrag bei Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet werden. Die Rückzahlung erfolgt am Ende des Schuljahres (31.8.). Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden beitragspflichtig. Ausbildungsbeiträge für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag (Frist 15.8.)zurückerstattet.

Eine Aufsichtspflicht seitens der Chorjugend Hirschaid e.V. besteht nur während der reinen Unterrichts- bzw. Veranstaltungszeit.

AGB’s – Hirschaid Musicschool – Musikunterricht

Schlagzeugunterricht Hirschaid, Gitarrenunterricht Hirschaid, Klavierunterricht Hirschaid, Geigenunterricht Hirschaid, Keyboardunterricht Hirschaid, Gesangsunterricht Hirschaid, Flötenunterricht Hirschaid, Bassunterricht Hirschaid, Musikunterricht Hirschaid, musikalische Früherziehung Hirschaid, Schlagzeugunterricht Forchheim, Gitarrenunterricht Forchheim, Klavierunterricht Forchheim, Geigenunterricht Forchheim, Keyboardunterricht Forchheim, Gesangsunterricht Forchheim, Flötenunterricht Forchheim, Bassunterricht Forchheim, Musikunterricht Forchheim, musikalische Früherziehung Forchheim, Geilgenunterricht Strullendorf, Flötenunterricht Strullendorf, Klavierunterricht Strullendorf, Gitarrenunterricht Strullendorf, Musikalische Früherziehung Strullendorf, Schlagzeugunterricht Strullendorf, Keyboardunterricht Strullendorf, Gesangsunterricht Strullendorf, Bassunterricht Strullendorf, Geilgenunterricht Bamberg, Flötenunterricht Bamberg, Klavierunterricht Bamberg, Gitarrenunterricht Bamberg, Musikalische Früherziehung Bamberg, Schlagzeugunterricht Bamberg, Gesangsunterricht Bamberg, Keyboardunterricht Bamberg, Bassunterricht Bamberg, Geilgenunterricht Buttenheim, Flötenunterricht Buttenheim, Klavierunterricht Buttenheim, Gitarrenunterricht Buttenheim, Musikalische Früherziehung Buttenheim, Schlagzeugunterricht Buttenheim, Gesangsunterricht Buttenheim, Keyboardunterricht Buttenheim, Bassunterricht Buttenheim